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Der Traum war groĂź: Gemeinsam ein Haus bauen und darin zusammen alt werden. Doch manchmal kommt die Realität dazwischen und damit auch die Scheidung. Was passiert in diesem Fall mit dem Eigenheim und wie funktioniert die Immobilienaufteilung?  

Wenn Ehepaare die Entscheidung treffen, zukĂĽnftig getrennte Wege zu gehen, dann stehen zunächst sehr viele Emotionen im Raum. Trauer, Wut und Enttäuschung fĂĽhren oft dazu, dass der Weg fĂĽr konstruktive Gespräche versperrt ist. Gleichzeitig mĂĽssen nun aber viele Fragen geklärt werden. Eine davon ist die der Immobilienaufteilung, denn dass beide weiterhin gemeinsam unter einem Dach wohnen und in Freundschaft miteinander leben, funktioniert wohl nur in Hollywood. In der Realität gibt es oft Streit um das gemeinsame Vermögen, das nun irgendwie fair aufgeteilt werden muss. Schwierig wird dies vor allem bei Sachwerten wie dem Einfamilienhaus, in dem nicht nur sehr viel Geld, sondern meistens auch viele persönliche Erinnerungen stecken.  

Wem gehört das Haus? Verschiedene Szenarien bei einer Scheidung

So unterschiedlich die Menschen und ihre Partnerschaften sind, so komplex ist auch die Frage: Wem steht das Haus nach einer Scheidung zu und wer darf weiterhin darin wohnen bleiben? Ganz einfach ist es dann, wenn das Haus von einem der Partner mit in die Ehe gebracht wurde – dann gehört es nach der Scheidung auch wieder zum persönlichen Vermögen. Gleiches gilt, wenn ein Partner das Haus während der Ehe geerbt hat oder es einen Ehevertrag gibt, in dem der Besitz von Immobilien bereits im Vorfeld klar geregelt wurde.


Wesentlich häufiger ist es in der Praxis aber so, dass beide Partner gemeinsam gespart und das Haus mit diesem Geld gekauft oder gebaut haben. In der Regel stehen dann auch beide im Grundbuch und beiden Partnern gehört das Haus zu gleichen Teilen. In diesem Fall müssen Sie sich trotz aller Emotionen gemeinsam an einen Tisch setzen und eine Einigung erzielen. Andernfalls trifft ein Richter diese Entscheidung über Ihre Köpfe hinweg – was für beide Seiten mit hohen Kosten verbunden ist und oft fühlt sich am Ende mindestens eine Partei benachteiligt.

Ein Haus lässt sich nicht durchschneiden: Möglichkeiten der Immobilienaufteilung

Als Experten fĂĽr das Immobiliengeschäft nehmen wir Ihnen den gesamten Prozess ab, der damit verbunden ist, eine Immobilie zu verkaufen. Unsere Makler erstellen im Raum Falkensee professionelle Verkaufsunterlagen mit ansprechenden Bildern und Texten, die das Interesse potenzieller Käufer wecken. Dabei ist es uns wichtig, das Objekt in einem guten Licht darzustellen und einen authentischen Eindruck zu schaffen, um unnötige Besichtigungstermine zu vermeiden. Potenzielle Käufer erhalten einen realistischen Eindruck und können schon vorab entscheiden, ob das Haus oder die Wohnung ihren Vorstellungen entspricht. 

Haus verkaufen: Wenn beide ein neues Leben beginnen und nicht an alten Erinnerungen haften bleiben wollen, dann können Sie das Haus verkaufen und den Erlös unter sich aufteilen. Diese Lösung ist oft auch dann unumgänglich, wenn zwar ein Partner darin wohnen bleiben möchte, dieser den anderen aber nicht auszahlen kann.   


Haus vermieten: Sie hängen beide sehr an den Werten, die Sie gemeinsam geschaffen haben und können sich einen Verkauf der Immobilie nicht vorstellen? Dann besteht die Möglichkeit, das Haus zu vermieten und die Einnahmen zu teilen. Allerdings sind fĂĽr eine Vermietung regelmäßige Absprachen nötig – zum Beispiel darĂĽber, wer Absprechpartner fĂĽr die Mieter ist und wer die Nebenkostenabrechnung erstellt. Es ist in diesem Fall wichtig, dass Sie trotz Scheidung noch gut miteinander kommunizieren können.           

Teilungsversteigerung des Hauses: Kochen die Emotionen so stark hoch, dass die Noch-Ehepartner sich gar nicht einigen können, dann kommt es meistens zu einer Teilungsversteigerung. In der Regel beantragt ein Ehepartner dies beim zuständigen Amtsgericht und ein Sachverständiger ermittelt dann den Wert des Hauses – dieser Preis ist gleichzeitig auch das Mindestgebot bei der Versteigerung. Das Haus wird dann vom Vollstreckungsgericht offiziell versteigert. 

Wichtiger Hinweis: Meistens liegt der Erlös einer solchen Teilungsversteigerung weit unter dem, was bei einem Verkauf durch einen Makler erzielt werden konnte.


Immobilie auf die Kinder ĂĽbertragen: Wenn Sie nicht auf das Geld angewiesen sind, das Sie durch den Verkauf oder die Vermietung bekommen könnten, dann können Sie die Immobilie auch auf die gemeinsamen Kinder ĂĽbertragen. Allerdings geht in diesem Fall auch die finanzielle Verantwortung auf die Kinder ĂĽber – sprich die Grundsteuer oder die Kosten fĂĽr die Instandhaltung.


Realteilung: Ă„uĂźerst selten wird die Variante einer Realteilung angewendet. Dabei wird das Haus so umgebaut, dass beide Parteien eigenständig weiterhin darin leben können. Das mag bei einem Mehrfamilienhaus möglich sein, erfordert aber fĂĽr ein Einfamilienhaus sehr viel Fantasie.  


Scheidung mit gemeinsamer Immobilie: Fallstricken beachten!

Eine Immobilie stellt meistens den größten Teil des gemeinsamen Vermögens dar und war für die eigene Altersvorsorge gedacht. Umso wichtiger ist es, dass bei der Aufteilung alles möglichst gerecht und fair zugeht. Leider lauern gerade bei Scheidungen aber doch so einige Fallstricke am Wegesrand.


Nicht selten kommt es zu einer Scheidung, obwohl die Immobilie noch gar nicht abbezahlt ist. Sie gehört also noch teilweise der Bank – und daher hat die Bank auch ein Mitspracherecht bei der Immobilienaufteilung. Hier kommt es darauf an, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat – im Regelfall beide – und wer den Vertrag auch nach der Scheidung noch erfüllen kann. Übernimmt ein Ehepartner die Immobilie samt der Schulden, dann muss eine sogenannte Haftungsfreistellung durch den Ehepartner erfolgen, der auf die Immobilie verzichtet. Andernfalls würde sich die Bank auch nach der Scheidung melden, wenn eine Kreditrate nicht bezahlt wird.


Kritisch kann es auch dann werden, wenn der Immobilienwert nicht richtig ermittelt wird. Das, was Sie vor zehn Jahren für ein Haus bezahlt haben, kann heute schon das Doppelte wert sein. Zahlt ein Ehepartner den anderen völlig unter Wert aus, dann ist dieser am Ende erheblich benachteiligt. Beauftragen Sie daher bei einer Scheidung immer einen Immobilienexperten, der genau weiß, was die Immobilie in dieser Lage und mit der jeweiligen Ausstattung heute wert ist.

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